Ich frage die Landesregierung:
1. Welche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurden im Jahr 2023 im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2a Polizeiaufgabengesetz mit welcher jeweiligen Dauer als sogenannte kriminogene Orte benannt?
2. Welche polizeilichen Erkenntnisse lagen zu jedem einzelnen der eingestuften Orte vor?
3. Welche Straftaten wurden im Vorfeld und mit Relevanz für die Einstufung jeweils an den einzelnen in Frage 1 erfragten Orten festgestellt (jeweilige Nennung der festgestellten Delikte mit Anzahl und in der Reihenfolge der Erheblichkeit der Relevanz für die Einstufung)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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