Im Zusammenhang mit dem Projektbündnis „Luchs Thüringen – Europas Luchse vernetzen“ ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Luchse sollen im Jahr 2024 in Thüringen ausgewildert werden?
2. Handelt es sich bei diesen im Jahr 2024 auszuwildernden Tieren um Wildfänge und/oder um Tiere aus Zuchtanlagen oder anderweitigen
Einrichtungen respektive Gehegen?
3. Wovon beziehungsweise von welchen Umständen wird die Zahl der im folgenden Jahr 2025 auszuwildernden Tiere nach aktuellem Stand abhängen?
4. Inwieweit ist der Landesjagdverband in das Projekt eingebunden?
5. Gibt es seitens des Projektträgers Vorkehrungen gegen mögliche Kriminaldelikte wie Wilderei?
6. Von welchen Entwicklungen geht die Landesregierung im Fall der gelungenen Vernetzung der Luchse in Thüringen mit denen in anderen Ländern bei einem günstigen Verlauf aus und bis wann ist diese Vernetzung für diesen Verlauf gelungen?
7. Wie gestaltet sich das Monitoring konkret und wer wird dies wie durchführen?
8. Wird angesichts der Auswilderung das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs personell oder anderweitig verändert (gegebenenfalls erhöht oder anderweitig verstärkt)?
9. Gibt es zwischenzeitlich Hinweise auf den oder die Tatverdächtigen/Täter zu dem bei Buttstädt erschossenen Luchs und wenn ja, seit wann (siehe Drucksache 7/8240)?
10.Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss der Täter rechnen?
11.Ist der Tatverdächtige/Täter zuvor bereits durch andere Delikte aktenkundig geworden?

12.Vertritt die Landesregierung zwischenzeitlich eine andere Auffassung zur Schaffung einer möglichen Stabsstelle Umweltkriminalität als die in der Antwort auf Drucksache 7/8240 geäußerte Auffassung?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache