Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/5215 in Drucksache 7/9332 ergibt sich eine Nachfrage. In der Antwort zu den Fragen 6 und 7 werden als Gründe für Ruhestandsversetzungen im Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn beispielhaft ein bestehendes Beförderungsverbot nach dem Thüringer Disziplinargesetz, dauernde Dienstunfähigkeit oder schwerwiegende Leistungsmängel genannt.
Ich frage die Landesregierung:
Welche jeweiligen Gründe für die ausgebliebene Beförderung lagen für die in der Antwort zu Frage 2 benannten Ruhestandsversetzungen vor
(Einzelbenennung des Grunds für jeden Fall der in Frage 2 nach Dienstjahren gegliederten Ruhestandsversetzungen unter Beibehaltung der Gliederung nach Dienstjahren)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache