Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/5412 in Drucksache 7/9517 ergeben sich Nachfragen.
Das Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität beinhaltet für jeden Phänomenbereich Anhaltspunkte, die erfüllt sein müssen, um
eine Straftat einem der Phänomenbereiche zuzuordnen. Für jeden Phänomenbereich werden dabei eigene Anhaltspunkte wörtlich benannt.
Erweitert wird diese Zuordnung in den Phänomenbereichen -links- und -rechts- um konkrete Bezüge, die mit dem Wort „insbesondere“ eingeleitet werden (vergleiche Drucksache 7/323).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Verlauf nahmen die einzelnen Versammlungen am 28. Oktober 2023 in Erfurt (möglichst detaillierte Beschreibung der Versammlungsverläufe)?
2. Waren die Versammlungen angemeldet?
3. Welche einzelnen jeweiligen Auflagen wurden für die Durchführung der Versammlungen von welcher staatlichen Stelle festgelegt?
4. Wurden die Auflagen eingehalten und falls nicht, welche Verstöße dagegen lagen vor und wie wurde darauf reagiert?
5. Aus welchen einzelnen politisch zuordenbaren Gruppen nahmen nach Erkenntnissen der Landesregierung Personen an diesen Versammlungsgeschehen jeweils in welcher Anzahl teil?
6. Verliefen die Versammlungen friedlich? Von welchen zuvor benannten Gruppen ging welche Art von Aggression aus (detaillierte Beschreibung aller diesbezüglichen Einzelsachverhalte)? Welche Erkenntnisse und Informationen liegen der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales jeweils zu diesen einzelnen Gruppen vor?
7. Welche einzelnen Zwangsmaßnahmen wurden seitens der Polizei/Versammlungsbehörde getroffen (anonymisierte Beschreibung des jeweiligen Sachverhalts, rechtliche Grundlage des angewendeten Zwangsmittels, Dauer und Intensität)?
8. Wie viele freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende polizeiliche Maßnahmen wurden getroffen und was war der jeweilige Grund dafür?

9. Was ist in Bezug auf die während der ersten Versammlung („WELCHE BRANDMAUER?!“) festgestellten Delikte nach § 27 Versammlungsgesetz und § 188 Strafgesetzbuch, welche dem Phänomenbereich -rechts- zugeordnet wurden, vorgefallen (jeweils anonymisierter Sachverhalt)?
10.Was ist in Bezug auf die fünf während der zweiten Versammlung („Der Osten steht zusammen“) festgestellten Delikte nach § 27 Versammlungsgesetz, welche dem Phänomenbereich -rechts- zugeordnet wurden, vorgefallen (jeweils anonymisierte Sachverhalte)?
11.Welche einzelnen Anhaltspunkte als Bestandteil der Definition im Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität (vergleiche
Drucksache 7/323) ergeben jeweils aus der Würdigung der Umstände der Taten (siehe Fragen 9 und 10) oder der Einstellung der Tatverdächtigen im vorliegenden Fall die Zuordnung zum Phänomenbereich -rechts- und mit welcher Handlung wurde dieser Anhaltspunkt jeweils verwirklicht (dies meint nicht die weitgehend ungenaue und bisher in derartigen Zusammenhängen gegebene Formulierung, dass gemäß Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität die Umstände der Tat und vorliegende Erkenntnisse zum Täter zur Einstufung führten)?
12.Wie oft wurden Personalien von Personen vor Ort aufgenommen und wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage initiiert?
13.Aus welchen Behörden der Thüringer Polizei und aus welchen Ländern waren wie viele Polizeibeamte mit welcher jeweiligen Aufgabe an den Einsätzen beteiligt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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