Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag plant am 20. Februar 2024 eine Informationsveranstaltung in Nordhausen durchzuführen. Der Mietvertrag für die Nutzung der Veranstaltungshalle im Ortsteil Sundhausen wurde nun kurzfristig gekündigt. Die Stadtverwaltung Nordhausen rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietvertrags unter anderem mit der Behauptung, die Fraktion habe eine private und keine öffentliche Veranstaltung angemeldet.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag stellt hierzu folgendes klar:

Mit ihrer Pressemitteilung vom gestrigen Tage [1] versucht die Stadt Nordhausen wider besseres Wissen den Eindruck zu erwecken, die AfD-Fraktion habe über den tatsächlichen Charakter der Versammlung bei der Anmeldung getäuscht.

Anmelder der Veranstaltung war jedoch stets die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Ein entsprechendes Antragsformular zur Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern der Stadtverwaltung Nordhausen mit der expliziten Erwähnung eines „Bürgerdialogs“ als Veranstaltungszweck wurde im Dezember 2023 eingereicht, woraufhin der Fraktion die originären Vertragsunterlagen der Stadt Nordhausen zugingen, die unverändert unterzeichnet und eingereicht wurden. Die Stadt, und nur die Stadt, trägt die Verantwortung für die Vertragsinhalte.

Die Fraktion wird die fristlose Kündigung des Mietvertrags gerichtlich überprüfen lassen. Es ist beabsichtigt, die Veranstaltung wie angemeldet und geplant durchzuführen.

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[1] https://www.nordhausen.de/news/news_lang.php?ArtNr=30730