Zur Entwicklung der in der Kleinen Anfrage 7/5258 thematisierten Ansiedlung eines Unternehmens für Batterie-Recycling in Gera ergeben sich im Anschluss an die Beantwortung durch die Landesregierung in Drucksache 7/8996 Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt der zuständigen Behörde zwischenzeitlich ein Antrag nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes auf Neugenehmigung vor, wenn ja, seit wann, und seit wann liegen gegebenenfalls weitere diesbezügliche Unterlagen bei welchen Behörden vor?
2. Liegt seitens des Unternehmens/Investors ein Antrag auf Investitionsförderung durch das Land und/oder durch die Stadt Gera vor, wenn ja, seit wann und in welcher Höhe und wie wurde dieser Antrag gegebenenfalls bereits wie von wem und wann beschieden?
3. Hat das Unternehmen respektive der Investor vor dem Zurückziehen des Antrags für den Standort Rudolstadt Ende März 2023 bereits Kontakt mit der Landesregierung, der Landesentwicklungsgesellschaft und/oder der Stadt Gera bezüglich des Standorts in Gera aufgenommen, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
4. Trifft es zu, dass in mittlerweile öffentlich ausliegenden Unterlagen für den Standort Gera auch Dokumente mit einem Bearbeitungsdatum vor dem offiziellen Zurückziehen des Antrags für den Standort Rudolstadt Ende März 2023 vorhanden sind und wenn ja, aus welchen Gründen?
5. Wie gestaltet sich nach aktuellem Stand der weitere Verfahrensablauf unter anderem bezüglich der Genehmigungsunterlagen in der genannten Angelegenheit?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache