Zur Beantwortung der Kleinen Anfragen 7/2664 (siehe Drucksache
7/4731) und 7/4833 (siehe Drucksache 7/8278) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche der Regionen, namentlich Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis, Landkreis Eichsfeld, kreisfreie Stadt Erfurt und Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, sind aus welchen Gründen (noch) nicht an den Notdienst im Bereich Nutztiere angeschlossen?
2. Gibt es im Klein- und Heimtierbereich und/oder im Bereich Pferde Änderungen seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4833 (siehe Drucksache 7/8278), wenn ja, welche und aus welchen Gründen gibt es diese Änderungen?
3. Wie viele Anrufe gingen im Jahr 2023 nach Kenntnis der Landesregierung in der Zentrale ein?
4. Wie viele Diensthabende welcher Standorte (Landkreise oder kreisfreie Städte) wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch die Notrufe im Jahr 2023 eingesetzt?
5. Mit welcher Summe wird der Dienst für das Jahr 2024 vom Land bezuschusst und welche Änderung stellt dies gegenüber dem Jahr 2023 dar?
6. Ist die Landesregierung noch der in der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 7/4833 (siehe Drucksache 7/8278) formulierten Auffassung, dass eine Erhöhung der Mittel für den Notdienst im Widerspruch zu den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stehen würde, wenn ja, inwieweit widerspricht die Erhöhung dieser Mittel für das Jahr 2024 im Vergleich zu dem Jahr 2023 nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit und wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele niedergelassene und angestellte Tierärzte welcher veterinärmedizinischen Bereiche sind aktuell in welchen Landkreisen oder kreisfreien Städten tätig und wie ist der jeweilige Versorgungsgrad in diesen Regionen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache