Im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4802 in Drucksache 7/8401 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle des Aufstellens von Fangeisen/Schlagfallen wurden in Thüringen im Jahr 2023 dokumentiert und/oder zur Anzeige gebracht (bitte nach Landkreis respektive kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
2. In wie vielen dieser Fälle wurde ein verletztes Tier (welches) in der Falle vorgefunden, das nicht veterinärmedizinisch betreut oder in eine Tierschutzeinrichtung gebracht oder notgetötet werden musste?
3. In wie vielen dieser Fälle wurde das Tier (welches) nach dem Auffinden in der Falle aufgrund der Schwere der Verletzung getötet, zum Beispiel von einem Jagdausübungsberechtigten?
4. In wie vielen dieser Fälle wurde das Tier (welches) nach dem Auffinden in der Falle in eine Tierschutzeinrichtung oder zu einem Tierarzt gebracht, zum Beispiel von einem Jagdausübungsberechtigten?
5. In wie vielen dieser Fälle wurde ein totes Tier (welches) in der Falle aufgefunden?
6. In wie vielen Fällen wurde ein Mensch durch das Aufstellen dieser Fallen verletzt?
7. In wie vielen der Fälle wurde ein Täter/wurden Täter ausfindig gemacht?
8. Welche juristischen Konsequenzen ergaben sich jeweils für den Täter/die Täter?
9. Ist der jeweilige Täter/sind die jeweiligen Täter zuvor bereits mit Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auffällig gewesen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache