Mittel der Thüringer Jagdabgabe stehen nach § 27 Thüringer Jagdgesetz der Förderung des Jagdwesens zur Verfügung, beispielsweise zur
Unterstützung von Bildungsangeboten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Mittel wurden aus der Jagdabgabe im Zeitraum von einschließlich 2020 bis einschließlich 2023 für Bildungsangebote, beispielsweise für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Schülergruppen, für Erwachsene etwa im Rahmen der Jagdausbildung, für entsprechende Veranstaltungen oder zur Unterstützung eines Infomobils/Jagdmobils/Falknermobils, an Vereine oder Verbände des Jagdwesens inklusive der Falknerei ausgegeben (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie viele Anträge im Sinne der Frage 1 wurden seit dem Jahr 2020 in welcher Höhe eingereicht, wie viele dieser Anträge wurden in welcher Höhe gewährt und wie viele warum nicht (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Wie viele der Anträge aus Frage 2 bezogen sich konkret auf ein Infomobil respektive auf ein Mobil von Jagdschulen, Falknereien, des Landesjagdverbands Thüringen oder von Kreisjägerschaften sowie etwaigen anderen Zusammenschlüssen?
4. Mit welchen Mitteln wird das Mobil respektive werden diese Mobile für das Jahr 2024 gefördert, wie viele entsprechende Anträge gab es für das Jahr 2024 in welcher Höhe, wie viele der Anträge wurden in welcher Höhe gewährt und wie viele warum nicht?
5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu etwaigen Infomobilen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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