Kleingärten erbringen für alle Nutzer eine Erhöhung der Lebensqualität. Sie führen Menschen an die Natur und fördern den Erhalt der Natur durch das Verständnis für deren Abläufe. Sie tragen zum Umweltschutz durch die Schaffung von öffentlichem Grün in Kleingartenanlagen bei und
leisten einen wesentlichen Beitrag für das Städtewesen. Kleingartenanlagen sind in der Stadt Frischluftrefugien, produzieren Sauerstoff, binden CO2
und dienen auch der Feinstaubbindung. Darüber hinaus können Kleingärten zu einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung
durch selbst angepflanztes Obst und Gemüse beitragen. Sie fördern so auch das Verständnis für regionale Produkte. Kleingartenanlagen sind
Orte der Artenvielfalt und stärken diese nachhaltig durch strukturreiche neu geschaffene Lebensräume. Hierdurch bieten sie auch Rückzugsflächen für Tier- und Pflanzenarten. Ebenfalls leisten Kleingärten einen wichtigen sozialen Beitrag für die Stadtgesellschaft und sind Erholungsräume für alle Bürger. Die Kleingartenvereine und ihre Mitglieder erbringen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden somit wertvolle Leistungen für das Allgemeinwohl und die Ökologie. Kleingärtner sind Partner für Kindertagesstätten und Schulen sowie andere soziale, aber auch ökologische Einrichtungen und erbringen hierdurch einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses Engagement gilt es aufrichtig anzuerkennen, zu fördern und zu stärken. Kleingärten
erfüllen in unseren Kommunen aber nicht nur eine herausragende soziale und ökologische, sondern auch eine städtebauliche Funktion. Sie sind demgemäß für eine starke und langfristige soziale Stadtentwicklung ein wichtiger Part und liefern zugleich einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Grünflächeninfrastruktur der Kommunen. Das Kleingartenwesen steht allerdings vor Herausforderungen. Gerade im ländlichen Raum steigt aus demografischen und anderen Gründen die Zahl aufgegebener Kleingartenanlagen. Mit dieser Aufgabe und dem Fehlen der Bewirtschaftung ist der Rückbau verbunden, den die Vereine alleine bewältigen müssen. Eine Unterstützung ist diesbezüglich auf kommunaler Ebene, aber auch seitens des Landes geboten.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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