Bei einem „Klimagespräch“ zwischen den Vertretern der berufsständischen Organisationen Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Thüringen einerseits und dem Finanzministerium andererseits informierte das Finanzministerium nach meiner Kenntnis über die Zusammenlegung der Finanzämter Suhl und Sonneberg zum neuen Finanzamt Südthüringen. Eine Fusion der beiden Finanzämter sei noch im Jahr 2024 vorgesehen und würde wahrscheinlich erst Ende des Jahres vollzogen.
Im Ergebnis müssten unter anderem circa 160.000 neue Steuernummern vergeben werden. Die betroffenen Steuerpflichtigen würden vorher informiert. In der Folge würde es sodann nur noch elf Finanzämter in Thüringen geben, das zukünftige Finanzamt Südthüringen allerdings mit den Standorten Sonneberg und Suhl.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum erfolgte im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Einzelplan 06 keine Information, dass eine Fusion der beiden Finanzämter Suhl und Sonneberg in diesem Jahr vorgesehen ist?
2. Aus welchen Gründen soll die Fusion der Finanzämter Suhl und Sonneberg erfolgen? Welche Vor- und Nachteile erwartet hierbei die Landesregierung?
3. Welche Kosten erwartet die Finanzverwaltung für welche internen Umstellungsarbeiten in welcher Höhe?
4. Welche personellen Konsequenzen sind für die Finanzbeamten/Angestellten zu erwarten?
5. Sind neben den Steuernummern für Ertragsteuern und Umsatzsteuern auch Grundsteuer-Aktenzeichen betroffen? Wenn ja, warum?
6. Erhält das Finanzamt Südthüringen die Dienststellennummer „171“, also die des früheren Finanzamts Suhl, und bekommen somit nur
Steuerpflichtige des Finanzamts Sonneberg eine neue Steuernummer oder bekommen Steuerpflichtige beider Ämter neue Steuernummern (bitte erläutern)?
7. Warum bietet die Beibehaltung der beiden bisherigen Steuernummerkreise keine Alternative (bitte Kosten-Nutzen-Verhältnis detailliert darstellen)?

8. Welche finanziellen und sonstigen Einsparungen sollen sich konkret aus der Ämterzusammenlegung jährlich ergeben?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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