Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Zuwendungen in welcher Höhe erhielten die gemeinnützigen Einrichtungen/Organisationen, die als Empfänger von Geldauflagen und Geldbußen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in Betracht kommen, in den Jahren 2022 und 2023 (jährliche Gliederung nach Vereinsbezeichnung und Höhe der Zuwendung)?
2. In welcher Form und mit welchem Inhalt wurde die Rundverfügung der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in jeglichem Bezug auf Geldauflagen seit dem Jahr 2022 angepasst?
3. In welcher Form und mit welchem Inhalt wurde die Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz über Geldauflagen in Strafsachen seit dem Jahr 2022 angepasst?
4. Welche Einrichtungen/Organisationen, die als mögliche Empfänger von Geldbußen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in Betracht kommen, wurden seit dem 1. Mai 2022 von der entsprechenden Liste gestrichen und welche neu aufgenommen (Gliederung nach Bezeichnung der Einrichtung/Organisation und dem Datum der Streichung oder Aufnahme)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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