Ich frage die Landesregierung:
1. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit für die künftige Nutzung von Frequenzen im Umfang von 60 Megahertz im UHF-Band („Dezimeterwelle“/“Ultra High Frequency“ zwischen 470 und 694 Megahertz, falls ja, für welche einzelnen dienstlichen Aufgaben ist die Nutzung von zusätzlichen Frequenzen notwendig und wie wird das begründet?
2. Warum können die Aufgaben der Thüringer Polizei gegebenenfalls nicht in den bereits für die Landespolizei erschlossenen Frequenzbändern bewältigt werden?
3. Ab wann benötigt die Landespolizei gegebenenfalls die zusätzlichen Frequenzen?
4. Welche Geräte können mit den neuen Frequenzen arbeiten?
5. Welche Geräte müssen gegebenenfalls in welchem Umfang für die Nutzung mit den neuen Frequenzen angeschafft werden und wann beginnt die Beschaffung voraussichtlich?
6. Welche weiteren Frequenzbänder, über die in Frage 1 benannten hinaus, möchte die Thüringer Polizei gegebenenfalls für welche Aufgaben ab wann erschließen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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