Seit dem Beginn des russisch-ukrainischen Konflikts im Jahr 2014, besonders aber seit dem Einmarsch russischer Truppen in das Gebiet der
Ostukraine im Jahr 2022 ist ein umfassender Krieg auch in Mitteleuropa
wieder in den Bereich des Möglichen gerückt. Bereits erfolgte oder diskutierte Aufrüstung, Debatten über eine atomare Bewaffnung Deutschlands, Forderungen nach der Lieferung von Marschflugkörpern an die
Ukraine und so weiter zeigen, dass es eine reale Gefahr eines Kriegs
auch in Deutschland gibt. Das Risiko eines Einsatzes auch und besonders von Kernwaffen ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
In auffälligem Gegensatz dazu finden öffentliche Debatten über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung beziehungsweise wichtiger
staatlicher Einrichtungen, auch auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen, kaum statt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es für Krankenhäuser geeignete Schutz- und Bunkeranlagen, in
denen im Kriegsfall ein medizinischer Notversorgungsbetrieb durchgeführt werden kann beziehungsweise ist die Errichtung oder Reaktivierung solcher Anlagen geplant, wenn ja, in welchem Umfang und
wenn nein, wieso nicht?
2. Gibt es seitens der Landesregierung Maßnahmen für oder Kenntnisse über den besonderen Schutz jener Teile der Bevölkerung, welche
unmittelbar von einer Zerstörung bestehender Stauanlagen betroffen
wären, wenn ja, welche und wenn nein, wieso nicht?
3. Gab es von Seiten der Landesregierung in den letzten 24 Monaten
Maßnahmen oder Planungen für eine Aufrechterhaltung der Energieversorgung im Ernstfall bei besonders sensiblen Einrichtungen des
Landes (Krankenhäuser, Stauanlagen, Regierung und Verwaltung,
Wasser- und Abwasserversorgung et cetera), beispielsweise durch
die Bereitstellung dezentraler und netzunabhängiger Stromerzeuger?

4. Finden in Thüringen Lehr- und Ausbildungsaktivitäten statt, um bestimmte Teile der Bevölkerung, insbesondere Schüler, Studenten
und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen, über das richtige Verhalten im Kriegs- oder Katastrophenfall, insbesondere bezüglich des
feindlichen Einsatzes verschiedener (auch atomarer) Waffen, aufzuklären oder anzuleiten beziehungsweise sind derartige Maßnahmen
geplant, wenn ja, welche und wenn nein, wieso nicht?
5. Hat die Landesregierung in den letzten 24 Monaten Maßnahmen ergriffen, wichtige Personen- und Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr,
Talsperrenverwaltung und so weiter auf die geänderte Gefahrenlage
durch einen möglichen Kriegsfall vorzubereiten, zum Beispiel durch
Schulungsmaßnahmen, wenn ja, welche und wenn nein, wieso nicht?
6. Gibt es aktuelle oder geplante Aktivitäten seitens der Landesregierung, auf die Bundesregierung einzuwirken, um mögliche, in ihrem
Verfügungsbereich liegende Defizite beim Zivilschutz im Allgemeinen und der Schutzraumbereitstellung im Besonderen zu reduzieren oder zu beseitigen, wenn ja, welche und wenn nein, wieso nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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