Seit dem Beginn des russisch-ukrainischen Konflikts im Jahr 2014, besonders aber seit dem Einmarsch russischer Truppen in das Gebiet der Ostukraine im Jahr 2022 ist ein umfassender Krieg auch in Mitteleuropa wieder in den Bereich des Möglichen gerückt. Bereits erfolgte oder diskutierte Aufrüstung, Debatten über eine atomare Bewaffnung Deutschlands, Forderungen nach der Lieferung von Marschflugkörpern an die Ukraine und so weiter zeigen, dass es eine reale Gefahr eines Kriegs auch in Deutschland gibt. Das Risiko eines Einsatzes auch und besonders von Kernwaffen ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
In auffälligem Gegensatz dazu finden öffentliche Debatten über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung beziehungsweise wichtiger
staatlicher Einrichtungen, auch auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen, kaum statt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele ABC-taugliche Bunker und ähnliche Schutzräume für welchen Anteil der Bevölkerung des Freistaats Thüringen sind einsatzfähig und stehen im Ernstfall zur Verfügung?
2. Werden vom Bund oder vom Land derzeit Maßnahmen zur Bereitstellung weiterer Bunker und Schutzräume für die Zivilbevölkerung (beispielsweise Neu- und Ausbau von Bunkeranlagen, aber auch Ertüchtigung geeigneter Anlagen wie stillgelegte Bergwerke, Eisenbahntunnel und so weiter) durchgeführt oder geplant, wenn ja, welche, in welchem Umfang und wenn nein, wieso nicht?
3. Stehen in Thüringen geeignete Bunker und Schutzanlagen für besonders wichtige Behörden und Institutionen wie Landesregierung, Landtag, Landesministerien und so weiter zur Verfügung, um deren Funktionsfähigkeit im (auch atomaren) Kriegsfall sicherzustellen oder sind solche geplant, wenn ja, für welche Behörden und Institutionen und wenn nein, warum nicht?

4. Ist im (auch atomaren) Kriegsfall die Arbeits- und Sendefähigkeit des Rundfunks in Thüringen gewährleistet, wenn ja, durch welche Einrichtungen und wenn nein, welche Maßnahmen sind diesbezüglich seitens der Landesregierung geplant?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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