Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/5485 in Drucksache 7/9621 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge zur „Förderung der Fließgewässerdurchgängigkeit in Thüringen – Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter“
gingen seit Bestehen der Förderrichtlinie wofür konkret und in welcher Höhe für welchen Standort ein?
2. Wie viele dieser Anträge wurden in welcher Höhe genehmigt und welche Anträge aus welchen Gründen nicht?
3. Wie viele Anträge zur „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der ‚Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln'“ gingen seit Bestehen der Förderrichtlinie wofür konkret und in welcher Höhe für welchen Standort ein?
4. Wie viele dieser Anträge wurden in welcher Höhe genehmigt und welche Anträge aus welchen Gründen nicht?
5. Wie und durch wen erfolgt die Erfassung der aktuellen, das heißt der tatsächlich vor Ort vorkommenden Fischarten und Fischbestände bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, ist hierbei eine Vor-Ort-Begehung verpflichtend vorgeschrieben und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache