Zur im Dezember 2023 vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft überarbeiteten Thüringer Jagdhundeprüfungsrichtlinie ergeben
sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen wurde die Richtlinie überarbeitet?
2. Welche Änderungen sind in der überarbeiteten Richtlinie im Vergleich zur vorherigen enthalten?
3. Wie viele Verbände, Vereine und anderweitig Beteiligte wurden vorab in welchem Zeitraum angehört und wie viele weitere Stellungnahmen gingen ein?
4. Welche dieser Stellungnahmen flossen in die überarbeitete Richtlinie ein (wenn möglich mit Nennung der Verbände, Vereine et cetera)?
5. Wie viele Jagdhundeprüfungen/Jagdgebrauchshundeprüfungen (bei den jeweiligen dafür Verantwortlichen) wurden seit dem Jahr 2015 in
Thüringen erfolgreich abgelegt und wie viele wurden nicht bestanden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass die überarbeitete Richtlinie und insbesondere die Anforderung an das Vorhandensein eines Spurlauts dazu führen, dass weniger brauchbare Hunde eingesetzt werden können?
7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass brauchbare Hunde durch das Verlangen des Spurlauts zwar in anderen Ländern, nicht aber in Thüringen eingesetzt werden können?
8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass die Aufnahme von Rehwildschweiß in die Schweißarbeit aufgrund des weniger wehrhaften Verhaltens des Rehwilds beispielsweise im Vergleich zum Schwarzwild nicht praktikabel ist?
9. Sieht die Landesregierung bezüglich der überarbeiteten Richtlinie Rechtsunsicherheiten beispielsweise hinsichtlich des Führens von Hunden, die aufgrund der zuvor gültigen Richtlinie geprüft wurden (bitte begründen)?
10.Haben sich Vereine, Verbände et cetera nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie mit der Forderung von Nachbesserungen oder mit etwaiger Kritik an die Landesregierung gewandt?
11.Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf an der überarbeiteten Richtlinie (bitte begründen)?