Apoldas ältestes Gebäude, die Martinskirche, soll zu einem soziokulturellen Treffpunkt umgebaut werden. Das Projekt stellt eine signifikante
Maßnahme in der städtebaulichen und kulturellen Landschaft der Stadt dar. Nach den Umbauplänen soll ein „Haus im Haus“ mit multifunktionalen Räumen errichtet werden, wobei die historische Grundsubstanz der Kirche zwar erhalten bleiben, zugleich aber zum Beispiel Teile der historischen Innenausstattung abgebaut werden sollen: Vorgesehen ist unter anderem die Entfernung der barocken Holzemporen des Langschiffs, um eine neue, große „Plaza“ für soziokulturelle Aktivitäten zu etablieren.
Fragen des Denkmalschutzes bei Kulturdenkmalen im Eigentum oder Besitz der Kirchen unterliegen besonderen Regeln, denen zufolge die
staatlichen Denkmalschutzbehörden bei Umbaumaßnahmen lediglich „ins Benehmen“ zu setzen sind.
Die geplanten baulichen Veränderungen stoßen in der Öffentlichkeit nach meiner Auffassung auf erhebliche Bedenken, insbesondere im Hinblick
auf die Frage eines angemessenen Denkmalschutzes und die Frage, ob die circa 23.000 Einwohner zählende Stadt Apolda neben dem „Mehrgenerationenhaus ‚Geschwister Scholl‘ und der „Kulturfabrik“ ein weiteres mit öffentlichen Mitteln gefördertes kulturelles Zentrum benötige.
Für die Umbaumaßnahmen wurden Fördermittel aus dem Landeshaushalt beantragt und im Landeshaushalt eingestellt.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wer hat die denkmalrechtliche Beurteilung des Umbauprojekts „Martinskirche“ mit welchem Ergebnis vorgenommen?
2. Wie wurden die Umbaupläne von der zuständigen Denkmalschutzbehörde beurteilt und welchen Inhalts ist die Verständigung zwischen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und den staatlichen Denkmalschutzbehörden im Sinne des Artikels 9 des Vertrags des Freistaats Thüringen mit den Evangelischen Kirchen in Thüringen?
3. In welcher Weise berücksichtigen die Umbaupläne die rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, zum Brandschutz und zu Rettungswegen?
4. Wie hoch ist die Fördersumme, die der Freistaat Thüringen für das Umbauprojekt bisher zur Verfügung gestellt hat, stellt oder stellen wird (bitte gegebenenfalls nach Jahren und einzelnen Haushaltstiteln differenziert angeben)?

5. Welche Kriterien des Denkmalschutzes legt die Landesregierung bei der Förderung von Baumaßnahmen an kirchlichen Denkmälern durch das Land in Fällen an, in denen die Maßnahmen nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der staatlichen Denkmalschutzbehörden unterliegen?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die Berücksichtigung von Denkmalschutzaspekten bei den geplanten baulichen Veränderungen der Martinskirche in Apolda insbesondere mit Blick auf die Entfernung der barocken Holzemporen?
7. In welcher Weise wird bei der Fördermittelvergabe durch das Land berücksichtigt, dass Apolda bereits über zwei öffentlich geförderte soziokulturelle Einrichtungen verfügt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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