Im Zusammenhang mit der Auszahlung der über die Thüringer Richtlinie zur Förderung forstlicher Maßnahmen beantragbaren und beantragten Mittel und mit dem Protest von Beschäftigten der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst bezüglich der Forstzulage vor der Staatskanzlei ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen sind welche Gegenstände der Förderung forstlicher Maßnahmen nach der Richtlinie zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Vergleich zum vorherigen Förderzeitraum respektive zum Vorjahr geändert worden (verringert oder erhöht)?
2. Wann wurden diese Änderungen seitens der Landesregierung/des zuständigen Ministeriums vorgenommen und wann wurden die Forstämter darüber informiert?
3. Wie viele Anträge auf Fördermittel in welcher Höhe für welche Fördergegenstände nach der Richtlinie zur Förderung forstlicher Maßnahmen sind in der aktuellen und in der vorherigen Förderperiode respektive im laufenden und im vorherigen Jahr mit welcher Antragsfrist eingegangen?
4. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt und nicht bewilligt (bitte Gründe der Nichtbewilligungen angeben)?
5. Wie viele Anträge sind aktuell für den Gegenstand K 2.2 der Richtlinie zur Förderung forstlicher Maßnahmen fristgerecht eingegangen und wie viele nicht fristgerecht?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Bedeutung oder Notwendigkeit dieses Fördergegenstands K 2.2 (Bekämpfung von Schadorganismen)?
7. Trifft es zu, dass Thüringen die sogenannte Forstzulage in Höhe von 92 Euro nicht zahlt und wenn ja, aus welchen Gründen wird diese nicht gezahlt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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