Fische mit dreifachem Chromosomensatz sind meist steril beziehungsweise weisen nicht funktionsfähige Geschlechtsorgane auf. Fischbesatz
mit triploiden Fischen ist daher nicht für den Arterhalt geeignet. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage unter anderem zur Kontrolle.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, inwieweit und von wem Fischbesatz auf das Vorhandensein des dreifachen Chromosomensatzes kontrolliert wird, inwieweit es in Thüringen Fischbesatz mit triploiden Fischen gab oder gibt und aus welchen Gründen sterile/triploide Fische für den Besatz eingesetzt werden?
2. Für welche Fälle oder unter welchen Bedingungen ist der Besatz mit sterilen/triploiden Fischen nach Kenntnis der Landesregierung eine sinnvolle Maßnahme?
3. Hält die Landesregierung die diesbezüglichen Kontrollen (siehe Frage 1) für geeignet, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht und was müsste daraus folgend aus Sicht der Landesregierung hier geändert werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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