Medienberichten zufolge, darunter befinden sich die Wochenzeitung Die Zeit und die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk, wird im Rahmen der Digitalisierung von Gesundheitsämtern in mehreren Ländern eine Software einer Firma aus Kaiserslautern verwendet. Auch in den Gesundheitsämtern der Landkreise Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis, Saale-Holzland-Kreis sowie der Städte Erfurt und Gera wird diese Software verwendet. Diese Software ist eine Datenbank, in der Gesundheitsinformationen von Menschen gesammelt werden. Medienberichten zufolge entspräche diese Software nicht dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere seien die besonders schützenswerten Gesundheitsdaten der Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff unberechtigter Personen abgesichert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie gravierend sind aus Sicht der Landesregierung die bekannt gewordenen Sicherheitsmängel der in der medialen Berichterstattung genannten Software, die in einigen Gesundheitsämtern in Thüringen verwendet wird?
2. Auf welche Weise beziehungsweise nach welchem Prüfprotokoll wurde die Software vor ihrem Einsatz in den Gesundheitsämtern in Thüringen von wem getestet und auf Programmierfehler untersucht?
3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Schutz der personenbezogenen Gesundheitsdaten im Zuge der Digitalisierung bei und wie soll konkret die Sicherheit der besonders schützenswerten Gesundheitsdaten der Bürger gewährleistet werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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