Am Mittwoch, den 24. April 2024 wird der Thüringer Landtag auf Antrag der AfD-Fraktion zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen. Debattiert wird über den AfD-Entwurf eines sogenannten Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetzes [1]. Mit diesem sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, Betroffene zu entschädigen, die aufgrund der Thüringer Corona-Verordnungen ein Buß- beziehungsweise Verwarngeld zahlen mussten oder denen im Zusammenhang damit nicht erstattete Anwalts- und Gerichtskosten entstanden sind. Der Gesetzesentwurf beruht im Wesentlichen auf der Erkenntnis, dass viele bußgeldbewehrte Maßnahmen und deren Durchsetzung objektiv ungeeignete, nicht erforderliche und damit letztlich rechtswidrige Eingriffe in Grundrechte darstellten.

Stefan Möller, stellv. parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt, warum das ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung des Umgangs mit der Corona-Pandemie ist:

„Die Forderung nach Aufarbeitung der Corona-Jahre ist nicht zuletzt wegen der teilweise veröffentlichten ‚RKI-Files‘ in aller Munde. Hierzu zählt gerade auch die damalige Praxis der Durchsetzung von Corona-Maßnahmen, die zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft geführt hat. Die politische Ebene des Freistaats darf den Betroffenen nicht nur verbal eingestehen, damals einen Irrweg bestritten zu haben. Es ist Zeit, ganz konkret Wiedergutmachung zu leisten, wofür der Gesetzesentwurf einen ersten Vorschlag unterbreitet.“

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[1] Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“ (Drucksache 7/8924)