In den vergangenen Monaten wurde aus Gründen des Lärmschutzes an der Konrad-Adenauer-Straße in der Landeshauptstadt Erfurt eine Lärmschutzwand an der Straße zum Schutz der Einwohner des Ortsteils Dittelstedt errichtet.
Unmittelbar gegenüber der Lärmschutzwand befindet sich, nur wenige Meter von der Straße entfernt, eines der größten Wohngebiete des Ortsteils Urbich, welches nun durch die Reflektion der Schallemissionen an der neuen Lärmschutzwand noch intensiver als bisher belastet wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung vor der Errichtung der Lärmschutzwand zum Schutz der Einwohner des Ortsteils Dittelstedt die Auswirkungen auf den Ortsteil Urbich geprüft, wenn ja, auf welche Weise wurde dies geprüft und welche Auswirkungen auf den Ortsteil Urbich wurden dabei festgestellt?
2. Welche Behörden sind mit welcher jeweiligen Aufgabe für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Konrad-Adenauer-Straße in Erfurt auf Höhe der Ortslage Urbich gegenüber der vor Kurzem errichteten Lärmschutzwand zuständig?
3. Auf welche Weise kann den Einwohnern des Ortsteils Urbich schnell geholfen werden oder müssen diese die zusätzliche Lärmbelastung nun auf nicht absehbare Zeit ertragen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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