Laut einer Online-Meldung vom 21. April 2024 plant das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, den kommunalen Behörden die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windenergieanlagen im Land zu entziehen. Diesbezüglich habe es bereits Gespräche gegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass die Landesregierung beziehungsweise das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz plant, den kommunalen Behörden die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windenergieanlagen zu entziehen und wenn ja, aus welchem Grund?
2. Gab es diesbezügliche Gespräche des Landes mit dem Bund und wenn ja, wann?
3. Wann gab es eine diesbezügliche Beratung oder Abstimmung im Kabinett?
4. Wann gab es eine diesbezügliche Abstimmung das Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales?
5. Wann (und mit welchen Gemeinden/Städten/Landkreisen) gab es diesbezügliche Gespräche und wann (und mit wem) sind gegebenenfalls weitere Gespräche geplant?
6. Wie haben die Gemeinden/Städte/Landkreise, mit denen bereits diesbezügliche Gespräche stattgefunden haben, auf die entsprechenden Pläne reagiert?
7. Auf welche anderen Behörden respektive Landesbehörden würde die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach diesen Plänen übergehen?
8. Verfügen diese Landesbehörden über ausreichend Personal zur Übernahme der Aufgabe?
9. Wie und mit welchen Rechtsnormen würde dieser Entzug beziehungsweise die Übertragung konkret ablaufen und inwieweit wurden diese Normen bereits erarbeitet?

10.Welche Länder haben nach Kenntnis der Landesregierung seit wann geregelt, dass Landesbehörden für die Genehmigung von Windenergieanlagen zuständig sind?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache