Zum Ersatzneubau der Freileitung zwischen Pulgar in Sachsen und Vieselbach in Thüringen ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann soll der Ersatzneubau nach Kenntnis der Landesregierung abgeschlossen sein?
2. Wird die Leitung nach Kenntnis der Landesregierung auf Thüringer Seite komplett ersetzt oder werden bisherige Anlagen – wenn ja, wo und aus welchen Gründen – weiter bestehen?
3. Mit welchen Kosten ist der Ersatzneubau – insgesamt beziehungsweise auf Thüringer Seite – nach Kenntnis der Landesregierung verbunden?
4. Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Landesregierung die Leitung durch einen Neubau ersetzt?
5. Wird der Neubau den bisherigen Masthöhen entsprechen, wenn nein, warum nicht und wo in Thüringen soll es aus welchen Gründen höhere Masten geben?
6. Ist nach Kenntnissen der Landesregierung eine Erweiterung der 380-kV-Freileitung oder eine weitere Leitung/Trasse auf der Strecke geplant und wenn ja, wann und aus welchen Gründen soll es diese geben und seit wann hat die Landesregierung darüber Kenntnis?
7. Welche Öffentlichkeitsbeteiligung müsste eine weitere Leitung/Trasse durchlaufen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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