Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Abs. 2: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an.
Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat schreibt zu den deutschen Staatssymbolen im Internet: „Zu den wichtigsten Staatssymbolen der Bundesrepublik Deutschland gehören die Bundesflagge, das Bundeswappen und die Nationalhymne. Unsere Staatssymbole stehen für die freiheitliche demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland. Sie dienen der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat.“ Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft sollen an Polizeifahrzeugen keine deutschen Staatssymbole zu sehen sein, weil damit der Staat angeblich gegen das Neutralitätsgebot verstößt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie begründet die Landesregierung, dass das Zeigen des Hoheitszeichens des deutschen Staats einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot darstellt, obwohl die Polizeibediensteten im Auftrag dieses Staats in der Öffentlichkeit unterwegs sind?
2. Stellt das Zeigen deutscher Staatssymbole an Polizeifahrzeugen den Versuch einer politischen Einflussnahme durch die Behörde dar und wie begründet die Landesregierung diese Position unter Berücksichtigung der Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags WD 3 – 3000 – 085/23 vom 13. Juli 2023?
3. Wie ist in diesem Zusammenhang das Zeigen der Regenbogenflagge vor Gebäuden Thüringer Behörden zu bewerten, da auf diese Weise Thüringer Behörden schon seit etwa acht Jahren politisch motivierte Botschaften der von den Landtagsfraktionen der Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragenen Landesregierung entgegen dem staatlichen Neutralitätsgebot vor Gebäuden Thüringer Behörden öffentlich kundtun?