In persönlichen Gesprächen wurde geschildert, dass im Mai 2024 durch entsprechende Fahrzeuge und Maschinen, die zum Teil zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens in der Gemeinde St. Bernhard im Landkreis Hildburghausen angekommen sein sollen, um möglicherweise die dort vorhandenen Windenergieanlagen zu reparieren, mehrere Bürger unter anderem durch den einsetzenden Lärm gestört worden sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass die dort vorhandenen Windenergieanlagen repariert werden, welche Reparaturen finden beziehungsweise welche Arbeiten finden nach Kenntnis der Landesregierung aus welchen Gründen und in welchem Zeitraum statt?
2. Welche Auflagen hinsichtlich Fahrzeiten und Einsatzzeiten entsprechender Fahrzeuge und Maschinen gelten gegebenenfalls für diese Arbeiten, welche Anträge müssen diesbezüglich bei wem gestellt werden, wann wurden diese Anträge wo gestellt und wann wie beschieden?
3. Wurde nach Kenntnis der Landesregierung die Öffentlichkeit respektive die Gemeinde über die stattfindenden Arbeiten und gegebenenfalls entsprechende Fahrzeiten informiert, wenn ja, wann wie und von wem?
4. Werden nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2024 weitere oder andere Arbeiten als Reparaturen an den in St. Bernhard vorhandenen Windenergieanlagen durchgeführt, wenn ja, welche weiteren oder anderen Arbeiten und aus welchen Gründen?
5. Wer muss eventuell durch die Fahrzeuge entstandene Schäden an der öffentlichen Infrastruktur wie Straßen oder an privaten Einrichtungen/Gebäuden begleichen und sind nach Kenntnis der Landesregierung solche Schäden im genannten Fall entstanden?

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