Die Coronamaßnahmen und das sogenannte Pandemie-Management von Landes- und Bundesregierung während der Corona-Krise haben zu
teilweise erheblichen gesundheitlichen Schäden in der Bevölkerung, besonders jedoch bei Kindern und Jugendlichen geführt. Maßnahmen, wie
das verpflichtende Tragen von Masken im öffentlichen Raum, ein rigoroses Testregime in Schulen, Abstandsregeln oder die öffentliche Empfehlung von Impfungen mit neuartigen, unzureichend erforschten Impfstoffen wurden verfolgt, ohne dass es einen empirischen Beleg für ihren
Nutzen gab oder ihre negativen Auswirkungen auf das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt worden wäre. Kinder und Jugendliche sind auf diese Weise von den Regierungen zu Objekten einer fragwürdigen Gesundheitspolitik gemacht worden, vorgeblich, um andere zu schützen oder das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Die Instrumentalisierung der Kinder und Jugendlichen, die zu keiner Zeit selbst in relevanter Weise gefährdet waren, wurde insbesondere mittels permanenter Angsterzeugung aufrechterhalten. Kindern und Jugendlichen wurde in allen Lebensbereichen Unrecht angetan, ihre Würde, ihr Recht auf freie Entfaltung und zahlreiche weitere Rechte sowie ihre körperliche Unversehrtheit wurden in gravierender Weise verletzt. Selbst der Bundesgesundheitsminister ist inzwischen zu der Ansicht gelangt, dass manche Corona-Maßnahmen „Schwachsinn“ gewesen seien, wie er in einer Sendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am 10. Februar 2023 erklärte.
Die Landesregierung ist daher aufgefordert, die politische Verantwortung für die erheblichen gesundheitlichen Schäden bei Kindern und Jugendlichen zu übernehmen und deren Ursachen unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von unabhängigen Wissenschaftlern aufzuarbeiten.
Zum Schutz der Bevölkerung vor übergriffigen Gesundheitsmaßnahmen ist außerdem die Vorlage eines Konzepts erforderlich, mit dem die Landesregierung darlegt, wie sie im Falle künftiger Gesundheitsnotlagen die Einhaltung der Grundrechte garantieren will, namentlich die Würde des Menschen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der grundgesetzlich garantierte, besondere Schutz der Familie.
Staatlich angeordnete, übergriffige Gesundheitsmaßnahmen dienen nicht der Gesundheit, sondern richten, wie die Coronamaßnahmen gezeigt haben, großen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schaden an. Zuständig für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sind die Eltern und Kinderärzte, nicht die Landesregierung.
Für eine verbesserte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen wird die Landesregierung aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe erleichtert werden kann und ob die Anzahl der Kassensitze für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und Psychotherapeuten in Thüringen dem vorhandenen Bedarf entsprechen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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