In der Vergangenheit hat sich meiner Kenntnis nach gezeigt, dass die Haltung von Greifvögeln in den einzelnen Landkreisen Thüringens sehr
unterschiedlich betrachtet wird. Grundsätzlich unterliegen die Haltungsgenehmigungen von streng geschützten Tieren den unteren Naturschutzbehörden. Leider wird meiner Kenntnis nach sehr oft subjektiv entschieden und Gesetzestexte werden aus Unwissenheit oder bewusst gegen die Falknerei interpretiert. Um die Situation besser zu verstehen und einheitliche Regelungen zu fördern, bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welche Weise können Falkner in Thüringen ihre Greifvögel erwerben?
2. Wie viele Greifvögel welcher Art darf ein Falkner in Thüringen halten?
3. Wie fördert der Freistaat Thüringen die Falknerei als immaterielles Kulturerbe der Menschheit (bitte die entsprechenden Programme und Initiativen angeben)?
4. Welche spezifischen Kriterien und Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Genehmigung zur Haltung von Beizvögeln erfüllt sein?
5. Gibt es Unterschiede in den Anforderungen zwischen den verschiedenen Landkreisen in Thüringen (wenn ja, bitte nach Landkreisen aufgliedern)?
6. Gibt es festgelegte Leitlinien oder Checklisten, die von den Behörden genutzt werden sollen, wenn nein, welche Rolle spielt die subjektive
Einschätzung der Behörde und wie werden die Entscheidungsprozesse dokumentiert und nachvollziehbar gemacht?
7. Welche Möglichkeiten haben Antragsteller, Einsicht in die Entscheidungsunterlagen zu erhalten?
8. Welche Rechtsmittel stehen Falknern zur Verfügung, wenn ihnen eine Genehmigung verweigert wird?
9. Wie häufig wurden diese Rechtsmittel genutzt und mit welcher Erfolgsquote (bitte nach Jahren ab dem Jahr 2019 aufgliedern)?

10.Welche Schulungsmaßnahmen und Fortbildungen werden nach Kenntnis der Landesregierung für Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden angeboten, um sicherzustellen, dass sie die relevanten Gesetze korrekt anwenden, und wie wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter auf dem gleichen Wissensstand sind?
11.Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die kulturelle und ökologische Bedeutung der Falknerei hervorzuheben?
12.Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Programme oder Initiativen, die die Falknerei als Teil des immateriellen Kulturerbes fördern
(bitte detailliert angeben)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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