Medienberichten zufolge rufen die Länder die Bundesmittel des Sonderrahmenplans „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nur teilweise ab. Hierzu ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mittel in welcher Höhe hat Thüringen von den angesprochenen Hochwasserschutzmitteln seit dem Jahr 2015 abgerufen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Falls nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen worden sind, warum nicht (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Wofür wurden die abgerufenen Hochwasserschutzmittel in Thüringen verwendet (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?