In den genannten Ortsteilen sind Solarparks geplant. Hierzu stellen sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Planungsstand?
2. Wann wurden die entsprechenden Anträge zum Bau gestellt, wann wie beschieden und wann hat der zuständige Stadtrat wie diesbezüglich abgestimmt?
3. Welche Größen sollen die Anlagen je Ortsteil nach Kenntnis der Landesregierung mit welcher jeweils installierten Leistung aufweisen?
4. Wo in Heldburg soll nach Kenntnis der Landesregierung das Umspannwerk entstehen?
5. Welche rechtlichen Vorschriften gelten für Photovoltaikanlagen dieser Größen im Außenbereich und Innenbereich grundsätzlich und welche Vorschriften gelten konkret für den Mindestabstand zur Wohnbebauung, hinsichtlich des Ausrichtungswinkels der Solarpanele zur Wohnbebauung und hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung?
6. Welcher Mindestabstand zur Wohnbebauung und welcher Ausrichtungswinkel sollen bei den genannten geplanten Anlagen nach Kenntnis der Landesregierung vorliegen?
7. Welche Landesbehörden sind bei Vorhaben dieser Art involviert und welche dieser Behörden wurden wann von der Stadt Heldburg diesbezüglich informiert/kontaktiert?
8. Welche Landesbehörde hat gegebenenfalls wann eine zustimmende oder eine ablehnende Stellungnahme zum Vorhaben geäußert?
9. Hat die Stadt Heldburg diesbezüglich die Landesentwicklungsgesellschaft kontaktiert und wenn ja, wann und mit welchem Anliegen?

10. Wurden von der Stadt oder dem Vorhabenträger Fördergelder beim Land beantragt, wenn ja, wann, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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