In einer Pressemitteilung vom 16. Juli 2024 mahnt der Deutsche Tierschutzbund fehlende Unterstützung der Bundesregierung für Tierheime an. Diesbezüglich ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und wie hat die Landesregierung darüber Kenntnis erlangt, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbrauchsstiftung für Tierheime im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung nicht benannt ist und wie hat sie gegebenenfalls gegenüber dem Bund reagiert?
2. Inwieweit ist die Landesregierung in die Aufstellung des Haushaltsentwurfs (beim entsprechenden Sachverhalt) eingebunden?
3. Welche Auffassung hat die Landesregierung bezüglich der Notwendigkeit, Umsetzung und Ausstattung einer entsprechenden Stiftung?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf die Bundesregierung diesbezüglich im Sinne des Tierschutzbunds, also der Schaffung einer Verbrauchsstiftung, einzuwirken und wird sie dies umsetzen, wenn ja, wann und wie?
5. Plant die Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 Streichungen gegenüber den für das Jahr 2024 beschlossenen Summen/Titeln im Zusammenhang mit Tierheimen oder Tierschutzvereinen, wenn ja, wie konkret und warum?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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