Zur mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof in Weimar zu einer Klage zweier Mitglieder der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Thüringer Landesregierung in Vertretung des Amtes für Verfassungsschutz äußert sich Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, wie folgt:

„Im Rahmen der mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof in Weimar am vergangenen Mittwoch argumentierte die Landesregierung offen, eine ihrerseits geübte Ungleichbehandlung von gewählten Volksvertretern im Landtag sei nicht nur zulässig, sondern geradezu notwendig. Das parlamentarische Fragerecht von Abgeordneten der AfD-Fraktion dürfe bewusst missachtet werden, da es für eine vermeintliche ‚Spionageabwehr‘ missbraucht werde. Hier wird einmal mehr eine grobe Verletzung der Amtspflichten durch die Landesregierung deutlich.

Die ohnehin bereits fortgeschrittenen Bestrebungen unserer Fraktion, in der kommenden Legislaturperiode einen Ausschuss zur Untersuchung der genauen Umstände und Verantwortlichen für den fortgesetzten Rechtsbruch im Umgang mit einer parlamentarischen Kraft werden dadurch weiter bestärkt. Ein Untersuchungsausschuss ist unumgänglich!“