1. Der Ältestenrat wird mit 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile:
Fraktion der AfD: 5
Fraktion der CDU: 4
Fraktion des BSW: 2
Fraktion Die Linke: 2
Fraktion der SPD: 1
2. Abweichend von § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags kann im Einzelfall jede Fraktion einen ihr zustehenden Sitz im Ältestenrat durch eines ihrer Mitglieder wahrnehmen.
3. Abweichend von § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags können Parlamentarische Geschäftsführer, die nicht geborenes oder benanntes Mitglied des Ältestenrats sind, an den Sitzungen des Ältestenrats mit beratender Stimme teilnehmen.