1. Gemäß § 70 a Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird der Petitionsausschuss gebildet.
2. Der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission werden mit jeweils 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile: Fraktion der AfD: 5
Fraktion der CDU: 4
Fraktion des BSW: 2
Fraktion Die Linke: 2
Fraktion der SPD: 1