Am 20. August 2024 gab es eine Wahlkampfveranstaltung der AfD im Stadtteilzentrum LISA in Jena-Lobeda. Im Rahmen der Veranstaltung, zu der auch der Spitzenkandidat der Thüringer AfD eingeladen war, kam es zu einer Reihe von Gegenprotesten. Es kam bei diesen Veranstaltungen zu Sitzblockaden und zu Tumulten, als die Polizei versuchte, das Protestgeschehen aufzulösen. Dennoch berichtete die Presse, so etwa der MDR am 21. August 2024, dass die Gegenproteste größtenteils friedlich abgelaufen seien. Aufgrund der Gefahrensituation musste der Spitzenkandidat der Thüringer AfD seinen Auftritt in Jena abbrechen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Personen, Parteien, Vereinigungen oder Organisationen traten als Anmelder der Gegenproteste auf (bitte nach Zuordnung zum politischen Spektrum und gegebenenfalls nach Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufschlüsseln)?
2. Welche Personen, Parteien, Vereinigungen oder Organisationen haben zur Teilnahme am Protest gegen die AfD-Veranstaltung aufgerufen (bitte nach Zuordnung zum politischen Spektrum und gegebenenfalls nach Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufschlüsseln)?
3. Wurden die oben genannten Proteste versammlungsrechtlich korrekt angemeldet und wenn ja, welche Versammlungsauflagen wurden erteilt und welche Kundgebungsmittel wurden angemeldet?
4. Wie viele Polizisten waren im Einsatz, um die vielfältigen Protestgeschehen abzusichern (bitte aufschlüsseln nach Landespolizei, Bereitschaftspolizei, gegebenenfalls welche Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern am Einsatz beteiligt waren, sowie den Aufgaben der eingesetzten Polizisten beispielsweise Hundeführer, Drohnenführer et cetera)?
5. Welche Einsatzgeschehen gab es im Zusammenhang mit der AfDVeranstaltung und den Gegenprotesten für die Einsatzkräfte (bitte aufschlüsseln nach konkretem Einsatzgeschehen und Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte sowie nach den konkreten polizeilichen Maßnahmen)?
6. Wie viele und welche Ordnungsverstöße und Verstöße gegen die Versammlungsauflagen wurden festgestellt?
7. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände, begangen im Rahmen oder am Rande der Demonstration, wurden eingeleitet (bitte die Ermittlungsverfahren nach der Zuordnung zur Politisch Motivierten Kriminalität -links-, -rechts- sowie -sonstige- aufschlüsseln)?
8. Wenn selbst der Zugang zum Stadtteilzentrum für den Spitzenkandidaten nicht möglich gewesen war, wie konnte dann überhaupt der Zugang für Rettungskräfte sichergestellt werden und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Mitglieder der Landesregierung, welche Abgeordnete des Landtags und welche Kommunalpolitiker nahmen an den Protestgeschehen teil?