Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/10064 durch die Landesregierung und im Zusammenhang mit der Umsetzung
des angekündigten Rettungsschirms ergeben sich weitere Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Haben der Landkreis Hildburghausen beziehungsweise der Landrat des Landkreises Hildburghausen oder andere Vertreter des Landkreises im Jahr 2024 bei der Landesregierung, der Staatskanzlei, den Ministerien und/oder dem Ministerpräsidenten um Hilfe bezüglich der Übernahme der ehemaligen REGIOMED-Häuser im Kreisgebiet durch den Landkreis respektive bezüglich einer Hilfe aus dem angekündigten Rettungsschirm gebeten/gefragt und wenn ja, wann?
2. Wann erfolgte von wem welche Antwort an welchen Vertreter des Landkreises Hildburghausen?
3. Wie stellt sich der Ausgestaltungs- oder Umsetzungsstand des Rettungsschirms zum Beispiel hinsichtlich der konkreten Maßnahmen der Thüringer Aufbaubank aktuell dar?
4. Wann wird der Rettungsschirm final ausgestaltet sein und beginnen können?
5. Wie viele medizinische Einrichtungen beziehungsweise Krankenhäuser in Thüringen haben seit der Ankündigung des Rettungsschirms bis dato welchen Bedarf signalisiert?
6. Trifft es zu, dass der Ministerpräsident gegenüber dem Landrat des Landkreises Hildburghausen geäußert hat, dass er bis zur Sitzung des Kreistags am 15. August 2024 eine Rückmeldung an den Landrat geben werde, ob der Landkreis Hilfen im Rahmen des Rettungsschirms erhalten wird oder kann?
7. Sofern die Frage 6 mit Ja beantwortet wird, trifft es zu, dass der Ministerpräsident eine solche Rückmeldung bis zum 15. August 2024 nicht gegeben hat, und wenn ja, warum?
8. Falls eine Rückmeldung durch den Ministerpräsidenten nicht erfolgt ist, beabsichtigt dieser, eine solche Rückmeldung noch zu geben, wenn ja, wann und wenn nein, warum?

9. Sofern die Frage 6 mit Nein beantwortet wird, wie stellt sich die Gegebenheit aus Sicht der Landesregierung beziehungsweise des Ministerpräsidenten dar?
10.Kann der Landkreis Hildburghausen im Fall einer Antragstellung nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens und der Übernahme der Häuser durch den Landkreis mit Hilfe aus dem angekündigten Rettungsschirm rechnen und wenn ja, in welcher Maximal- und Minimalhöhe?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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