Im Zusammenhang mit der genannten Thematik ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche pflanzlichen Materialien sind für das Verbrennen bei Traditions- oder Brauchtumsfeuer in Thüringen auf welcher rechtlichen Grundlage zulässig?
2. Ist bei entsprechender Antragstellung ein Termin vor Ort verpflichtend oder nicht?
3. Muss beim entsprechenden Verbrennen eine Trennung von Baumund Strauchschnitt beziehungsweise Bäumen und Sträuchern erfolgen und wenn ja, warum?
4. Plant die Landesregierung eine Änderung bestehender Vorschriften oder hält sie die bestehenden für ausreichend und konkret genug (bitte begründen)?
5. Gab es bezüglich dieser Thematik seit dem Jahr 2022 Beschwerden, Streitigkeiten oder Klagen von Antragstellern, deren Antrag nicht genehmigt wurde und wenn ja, wie viele?