Der Einsatz von Mährobotern wird unter anderem von Tierschützern kritisiert, da insbesondere der nächtliche Einsatz zu Verletzungen und Tötungen von Igeln führen kann.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist für ein solches Verbot zuständig (Stadt beziehungsweise Gemeinde, Land oder Bund)?
2. Planen Städte oder Gemeinden in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung ein solches (nächtliches) Verbot für den Einsatz von Mährobotern, wenn ja, ab wann und welche Städte beziehungsweise Gemeinden?
3. Plant die Landesregierung, sofern es sich um eine Zuständigkeit des Landes handelt, ein solches (nächtliches) Verbot für den Einsatz von Mährobotern, wenn ja, wann und aus welchen Gründen?