Die sogenannte Meldestelle RIAS (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus) registrierte nach eigener Veröffentlichung vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 einen Anstieg von drei auf 103 Vorfälle israelbezogener antisemitischer Straftaten. Vertreter der Organisation begründen diesen Anstieg primär mit den Verbrechen der Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel. Auch die Landesregierung verzeichnet einen Anstieg von 175 Fällen im Jahr 2022 auf 264 Fälle im Jahr 2023.
Ich frage die Landesregierung:
1. Woraus resultieren die unterschiedlichen Fallzahlen der sogenannten Meldestelle RIAS und der Landesregierung?
2. Nach welchen Voraussetzungen erfasst die Landesregierung einen Fall als antisemitische Straftat und welche Voraussetzungen muss ein Fall nach Kenntnis der Landesregierung erfüllen, um von der sogenannten Meldestelle RIAS als „israelbezogener Antisemitismus“
erfasst zu werden? Worin liegen die Unterschiede konkret?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Art der Fallerfassung der sogenannten Meldestelle RIAS im Hinblick auf die Erfassungsmethode?
4. Ist der Anstieg der von der Landesregierung im Jahr 2023 erfassten Fälle antisemitischer Straftaten nach Auffassung der Landesregierung
dem verbrecherischen Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel zuzuschreiben und wie wird die Antwort begründet?
5. Bei wie vielen antisemitischen Straftaten in Thüringen wurden in den Jahren 2023 und 2024 Tatverdächtige polizeilich ermittelt (einzelne
Gliederung aller erfassten Fälle nach Bezeichnung der Straftat, Anzahl der festgestellten Tatverdächtigen, Zuordnung zu einem Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität und Nationalität möglicher festgestellter Tatverdächtiger)?