Der geschäftsführend im Amt befindliche Minister für Inneres und Kommunales teilte in Medienberichten am 30. August 2024 und auch danach vereinzelt öffentlich mit, dass im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Suhl „ein landeseigenes Grundstück für den neuen Standort […] bereits identifiziert“ sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Maßnahmen hat die aktuell geschäftsführende Landesregierung in welchem Zeitraum der 7. und 8. Wahlperiode des Landtags unternommen, um eine Ersatzunterkunft oder einen Ersatzneubau zur Erstaufnahme durch den Freistaat Thüringen auch nach einer möglichen Schließung des Standorts in der Stadt Suhl zu gewährleisten?
2. Welche einzelnen Bestandsobjekte wurden durch die Landesregierung aus welchen jeweiligen Gründen für die Anschlussverwendung zur Erstaufnahme nach der möglichen Schließung in der Stadt Suhl mit welchem jeweiligen Ergebnis begutachtet (Gliederung nach Standort)?
3. Welche einzelnen Grundstücke wurden durch die Landesregierung aus welchen jeweiligen Gründen für den Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung mit welchem jeweiligen Ergebnis begutachtet (Gliederung nach Lage des Grundstücks)?
4. Falls die Landesregierung die Antwort auf die parlamentarische Anfrage verweigert, wie wird dies begründet und weshalb haben die Einwohner des Landes nach Ansicht der Landesregierung kein Recht auf frühestmögliche Information?