Laut zahlreichen Medienberichten erhielten 28 afghanische Straftäter anlässlich ihrer Abschiebung nach Afghanistan Ende August jeweils 1.000 Euro „Handgeld“ zur freien Verfügung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viel „Handgeld“ erhalten deutsche Straftäter nach der Entlassung aus der Haft nach verbüßter Strafe in Thüringen?
2. Wie viel „Handgeld“ erhalten nichtdeutsche Straftäter nach der Entlassung aus der Haft nach verbüßter Strafe in Thüringen, wenn sie anschließend nicht abgeschoben werden?
3. Nach welchen Rechtsgrundlagen gestaltet sich nach Auffassung der Landesregierung die jeweilige Zahlung von „Handgeld“?
4. Wie viel „Handgeld“ wurde in den Jahren 2020 bis 2024 durch den Freistaat Thüringen an Straftäter nach der Entlassung aus der Haft nach verbüßter Strafe ausgezahlt (Gliederung nach Jahr, Nationalität und Bezeichnung der Straftat)?