Im Konzernlagebericht der Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co.
KG (TIB) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 findet sich Folgendes: „Die Thüringer IndustriebeteiligungsGmbH & Co. KG (TIB), Erfurt, ist mit einem zum Stichtag investierten Kapital von 98,8 Millionen Euro (Vorjahr 90,8 Millionen Euro) ein wichtiges Beteiligungsinstrument des Freistaats Thüringen. Zielgruppe des Fonds sind Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Der Fonds handelt als renditeorientierter Investor mit dem Ziel der Stärkung der gewerblichen Wirtschaft des Freistaates Thüringen.[…] Die Verwaltung des TIB-Konzerns obliegt der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t), Erfurt, die als Managementgesellschaft
derzeit elf weitere Beteiligungsfonds führt.“ Nach eigener Recherche ist der Freistaat Thüringen nur mittelbar an der Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG, der Thüringer Industriebeteiligungsgeschäftsführungs GmbH und der beteiligungsmanagement thüringen gmbh beteiligt. Die nach den mir vorliegenden Informationen im Transparenzregister hinterlegten Listen der Gesellschafter sind allerdings unvollständig beziehungsweise verweisen auf eine Stiftung mit nicht aktuellem Namen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum ist keine der drei oben genannten Beteiligungen in der Übersicht 4.2 der jährlichen Haushaltsrechnungen ausgewiesen; das heißt
die bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh nur als Unterbeteiligung der Thüringer Aufbaubank?
2. Warum weist der Freistaat Thüringen in seinem Beteiligungsbericht und in der Übersicht 4.2 der jährlichen Haushaltsrechnungen beispielswiese die Beteiligung an der GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH aus, obwohl laut der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste auch hier nur eine mittelbare Beteiligung über die Die Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG seitens des Freistaats Thüringen besteht?
3. Über welche Gesellschaften und Stiftungen ist der Freistaat Thüringen mittelbar an den drei oben genannten und gegebenenfalls weiteren Gesellschaften beteiligt und mit welcher Quote?
4. Im Falle des Ausweises von 100-prozentigen Enkelgesellschaften, warum wählt die Landesregierung jeweils nicht eine direkte Beteiligung, wie beispielsweise bei der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh über die Thüringer Aufbaubank?
5. Wo veröffentlicht der Freistaat Thüringen die Abschlüsse der Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen in der gewerblichen Wirtschaft Thüringen, die als Gesellschafterin zu HRB106772 genannt wird, aber seit dem Jahr 2015 „Stiftung Thüringer Beteiligungskapital“ heißt?
6. Auf welchen Betrag lauteten zu den letzten drei Bilanzstichtagen jeweils die Höhe der Gewinnrücklage und die der sonstigen ausschüttbaren Eigenkapitalbestandteile an Gesellschaften, an denen für den Freistaat Thüringen eine mittelbare Beteiligung mit Stimmrechtsmehrheit besteht (Angabe je Gesellschaft)?
7. Mit welchem Zweck und zu welchen Konditionen belässt der Freistaat Thüringen, soweit er als beherrschender Gesellschafter Einfluss hat, die genannten, aktuell vorhandenen Mittel als „working capital“ (Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten) weiter in den Gesellschaften?
8. Kann perspektivisch die Übersicht 4.2 der jährlichen Haushaltsrechnungen um mittelbare Beteiligungen erweitert werden und was wäre hierzu zu veranlassen?
9. Verfügt die Landesregierung über ein aktuelles Beteiligungsorganigramm für Beteiligungen mit Stimmrechtsmehrheiten (bitte Organigramm angeben)?