Die Äußerungen des Leiters des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, wie sie im Artikel der Thüringer Allgemeine vom 17.10.2024 „Verfassungsschutzchef: Habe keine Pläne, meinen Stuhl zu räumen“ wiedergegeben werden , kommentiert der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, wie folgt:
„Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik verknüpft ein Inlandsgeheimdienst-Chef und gleichzeitiges Mitglied einer Regierungspartei oppositionelle justizpolitische Aussagen einer Oppositionspartei mit dem konkreten Ziel, diese zu verbieten. Die damit verbundene öffentliche Bedrohung des Wahlsiegers der Landtagswahl zielt einmal mehr darauf ab, dass Kritik an gesellschaftlichen Missständen zukünftig nicht mehr ausgesprochen wird. Stephan Kramer offenbart damit einmal mehr sein autoritäres und demokratiefeindliches Amtsverständnis.
Sowohl die Landtagsfraktion als auch der Landesverband der AfD Thüringen werden sich hiervon nicht einschüchtern lassen. Solange man uns nicht verboten hat, werden wir auch weiterhin die Durchbrechung der Gewaltenteilung durch persönliche Verflechtungen zwischen herrschender Politik und Justiz offen ansprechen und kritisieren. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen an verfassungsgerichtlichen Entscheidungen Personen mitwirken, bei denen politische, persönliche und sogar verwandtschaftliche Beziehungen zu einer Personengruppe bestehen, welche die entsprechende gerichtliche Entscheidung beantragt hat.“