Die im November 2023 gestellte Kleine Anfrage 7/5380 – Angriff auf zwei religiöse Stätten in Thüringen – hatte zum Ziel, die nach meiner Auffassung auffallend unterschiedlichen öffentlichen Äußerungen einzelner Mitglieder der Landesregierung zu einem Angriff eines Asylbewerbers auf eine christliche Kirche im Oktober 2021 einerseits und dem Angriff von zwei anderen Asylbewerbern auf eine jüdische Synagoge im November 2023 andererseits zu hinterfragen. Die im Januar 2024 gestellte Kleine Anfrage 7/5539 – Unfallursache Cannabis im Straßenverkehr – aktueller Stand – hatte zum Ziel, die Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Droge Cannabis auf den Straßenverkehr des Landes zu erhellen.
Dies war insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass bereits frühere parlamentarische Anfragen belegten, dass der Landesregierung, trotz
der auf Bundesebene beabsichtigten Freigabe der Droge, diese Daten bis wenigstens dem Jahr 2022 in nicht ausreichendem Maße vorlagen.
Die Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen beträgt höchstens sechs Arbeitswochen. Für die Kleine Anfrage 7/5380 wurde keine Fristverlängerung seitens der Landesregierung angefragt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage fällt jedoch dennoch der Diskontinuität anheim, da die Landesregierung auch nach zehn Monaten keine Antwort zur Verfügung stellte. Für die Kleine Anfrage 7/5539 wurde eine Fristverlängerung bis zum 26. März 2024 seitens der Landesregierung beantragt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage fällt jedoch dennoch der Diskontinuität anheim, da die Landesregierung auch nach sieben Monaten keine Antwort zur Verfügung stellte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen konkreten sachlichen Gründe führten dazu, dass diese beiden Kleinen Anfragen jeweils nicht beantwortet wurden?
2. Welche einzelnen Überlegungen welcher Verantwortungsträger lagen der Auswahl der nicht zu beantwortenden Kleinen Anfragen durch die
mittlerweile geschäftsführende Landesregierung zugrunde?
3. Welche einzelnen Schritte unternahm die mittlerweile geschäftsführende Landesregierung bezüglich der beiden genannten Kleinen Anfragen zu welchem Zeitpunkt in den Jahren 2023 und 2024, um noch vor Ablauf der 7. Wahlperiode des Landtags eine Antwort zu fertigen und wieso war die Beantragung einer Fristverlängerung bei der Kleinen Anfrage 7/5380 kein Bestandteil dieses Bearbeitungsprozesses?
4. Wie viele weitere Kleine Anfragen aus der 7. Wahlperiode des Landtags hat die Landesregierung ebenfalls nicht beantwortet (Gliederung
nach Fraktion oder Parlamentarischer Gruppe, der der anfragende Abgeordnete angehörte)?