Ein Medienbericht vom 15. Oktober 2024 enthält folgende Passage: „Die Schülerin aus Weimar spricht von ‚Hakenkreuzen, die in den Schnee getrampelt werden‘ oder ‚Hitlergrüßen auf dem Flur‘. Weiter heißt es:
„Das […] beobachte die Landesschülervertretung vermehrt und werde ihr auch von den Kreisschülervertretungen in ganz Thüringen berichtet.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Ermittlungsverfahren auf Grundlage des § 86a Strafgesetzbuch wurden in den vergangenen fünf Jahren mit einem Tatort in Schulen in der Stadt Weimar eingeleitet (jährliche Gliederung mit jeweils einem anonymisierten Kurzsachverhalt)?
2. Wie viele Ermittlungsverfahren auf Grundlage des § 86a Strafgesetzbuch wurden in den vergangenen fünf Jahren mit einem Tatort in Schulen in Thüringen eingeleitet (jährliche Gliederung)?
3. Bestätigt die Anzahl tatsächlich die öffentlich getroffene Aussage, einerseits auf Schulen in Weimar und andererseits auf Schulen in ganz Thüringen bezogen, oder ist dazu gegebenenfalls das Einbeziehen eines größeren Zeitraums nötig? Falls ja, wie stellt sich die Entwicklung nach Kenntnis der Landesregierung dar?
4. Wie bewertet die Landesregierung die zitierte Aussage der Landesschülervertretung im Hinblick auf die Anzahl an Ermittlungsverfahren der vergangenen Jahre?