Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt muss das Ergebnisdes Urteils des Verwaltungsgerichts Gera mit dem Aktenzeichen 2 K 1745/20 Ge (im Folgenden „Urteil“) Eingang in die Haushaltspläne der klagenden Stadt Pößneck und des beklagten Landkreises Saale-Orla-Kreis finden?
2. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Umsetzung im Sinne der Frage 1 bereits geschehen ist, und falls ja, wann ist die Umsetzung mittels welcher einzelnen kommunalen Drucksachen erfolgt?
3. Kann die Umsetzung des Inhalts des Urteils auch in Form einer gegenseitigen Kompensationsmaßnahme erfolgen und was wäre dabei im Detail zu beachten?
4. Wie wirkt sich das Urteil auf die Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat Thüringen aus?
5. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil für das Handeln der zuständigen Kommunalaufsicht des Landkreises Saale-Orla-Kreis im Nachgang?
6. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil für die Aufsichtsbehörden auf Landesebene?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache