Verschiedenen Medienberichten zufolge startet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine Impfkampagne unter der Überschrift „Für Dich. Für alle. Grippeimpfung schützt!“, mit der bis Mitte November 2024 in Anzeigenblättern und im Internet für Grippeschutzimpfungen geworben wird. Auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie heißt es dazu, Grippeviren seien hochansteckend. Vor allem bei älteren Menschen könne eine Grippe tödlich verlaufen. Das Ministerium empfehle die Grippeschutzimpfung allen Thüringern ab einem Alter von sechs Monaten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage empfiehlt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Grippeschutzimpfung für alle Personen in Thüringen ab einem Alter von sechs Monaten vor dem Hintergrund, dass die Ständige Impfkommission die Grippeschutzimpfung ausschließlich Menschen ab einem Alter von 60 Jahren und Risikopatienten empfiehlt?
2. Welche Institutionen oder Fachleute waren an der Texterstellung und der Entwicklung der Kommunikationsstrategie im Einzelnen beteiligt?
3. Welche Personen sind für die Informationsabfolge und Inhalte auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie verantwortlich?
4. Wie begründet die Landesregierung im Kontext der Grippeimpfung die Aussage, eine Impfung mache den Körper immun gegen eine Infektionskrankheit, die wörtlich durch eine Weiterleitung über die Kachel „Grippeimpfung schützt! Mehr Informationen“ auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur nächsten Seite unter der Überschrift „Wie funktioniert eine Impfung?“ wiedergegeben wird, und inwieweit wird hier möglicherweise ein falscher Eindruck erweckt?
5. Wodurch ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung Anhaltspunkte, dass jetzt wieder gefährliche Grippeepidemien drohen, nachdem während der Corona-Pandemie so gut wie keine saisonalen Infektionen mit dem Grippevirus aufgetreten sind?
6. Gegen welche Virusvariante soll der Grippeimpfstoff schützen?

7. Ist es nach Kenntnis des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zutreffend, dass eine Grippeimpfung nicht vor einer Infektion schützt, sondern lediglich den Krankheitsverlauf günstig beeinflussen kann?
8. Auf welcher Basis wurde oder wird nach Kenntnis der Landesregierung der Grippeimpfstoff hergestellt (Totimpfstoff oder gentechnisch auf mRNA-Basis)?
9. Falls es sich um einen Impfstoff auf gentechnischer Basis handelt, wie ist die Wirkung beziehungsweise wie sind die Nebenwirkungen geprüft worden und von wem?
10.Falls es sich um einen Impfstoff auf gentechnischer Basis handelt, wird das auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und im Beipackzettel ausgewiesen?
Falls nein, warum nicht?
11.Wie viele Dosen Grippeimpfstoff hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von welchen Herstellern und zu welchen Kosten für die bevorstehende Impfkampagne bestellt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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