Bereits nach nur wenigen Tagen teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt über die Presse mit, dass sie auf Grundlage der Strafanzeige und des Strafantrags der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden wegen des Verdachts der Rechtsbeugung keine Ermittlungen aufnehmen werde, da aus ihrer Sicht keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Nach einem kurzen Dementi scheint die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nunmehr festzustehen.
Der justizpolitische Sprecher und Justiziar der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Sascha Schlösser, kommentiert dies wie folgt:
„Unsere Strafanzeige ist keine PR-Maßnahme. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist weiterhin überzeugt davon, dass die Verfassungsrichter Geibert und Präsident von der Weiden sich bei unvoreingenommener Anwendung der aktuellen Rechtsprechung hierzu der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben.
Die außergewöhnlich schnelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht im deutlichen Kontrast zur äußerst schleppenden Bearbeitung, wenn Vertreter der AfD zum Ziel von Strafanzeigen werden.
Die AfD-Fraktion wird wie angekündigt alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um ein Ermittlungsverfahren gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden sicherzustellen. Wir prüfen derzeit unter anderem ein Beschwerde- und Klage- / Ermittlungserzwingungsverfahren.“