Ich frage die Landesregierung:
1. Anhand welcher Kriterien oder Handreichungen prüft die Leitung einer Einrichtung die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit des vorgelegten Nachweises gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über einen ausreichenden Impfschutz beziehungsweise eine Immunität gegen Masern?
2. Anhand welcher Kriterien oder Handreichungen kommt die Leitung einer Einrichtung zu dem Ergebnis, dass die Echtheit des vorgelegten Nachweises anzuzweifeln ist?
3. Anhand welcher Kriterien oder Handreichungen stellt die Leitung einer Einrichtung gegebenenfalls fest, dass es sich bei dem vorgelegten Nachweis um ein Gefälligkeitsgutachten handelt?
4. Gibt es eine Anweisung an die Gesundheitsämter, Bescheinigungen gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 IfSG über medizinische Kontraindikationen nicht anzuerkennen? Falls ja, von wem, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?
5. Nach welchen Kriterien werden Nachweise über medizinische Kontraindikationen vom Gesundheitsamt anerkannt beziehungsweise nicht anerkannt und aus welchen Rechtsgrundlagen ergeben sich diese?
6. Liegt es in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Gesundheitsamts, die Nachweise über Kontraindikationen anzuerkennen oder abzulehnen?
7. Ist dem betroffenen Bürger offenzulegen, wenn die oberste Landesgesundheitsbehörde gemäß § 20 Abs. 9 Satz 3 IfSG entschieden hat, die Zuständigkeiten nach den Nummern 1 bis 3 dieser Vorschrift in die Hände der von ihr bestimmten Stelle zu legen?
8. Gehört es nach Kenntnis der Landesregierung zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, auch die in den Einrichtungen nicht angezweifelten Nachweise über eine medizinische Kontraindikation zu kontrollieren? Falls ja, auf welcher Grundlage? Falls nein, an wen können sich betroffene Eltern wenden beziehungsweise inwieweit wird von wem die Arbeit der Gesundheitsämter kontrolliert?

9. Müssen Ärzte, die eine Bescheinigung einer medizinischen Kontraindikation ausstellen, mit Repressalien durch die Ärztekammer oder vermehrten Kontrollen oder Androhung von Strafverfolgung rechnen? Falls ja, aus welchen Gründen? Falls nein, wie wird dies sichergestellt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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